Sicher mit Gas
Die periodische Kontrolle von Flüssiggasanlagen im Campingbereich ist auf drei Jahre festgelegt.
Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat die neue Flüssiggas-Richtlinie 6517 am 6. Dezember 2017 genehmigt und in Kraft gesetzt. Die gesetzlichen Grundlagen verlangen neu, eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen. Das Kontrollintervall ist gemäss der neuen EKAS Richtlinie 6517 für Wohnmobile und Wohnwagen auf 3 Jahre festgelegt worden.
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